Kammermusik
Kammermusik nannte man ursprünglich profane, weltliche Repräsentationsmusik, die an Fürstenhöfen ausgeführt wurde. Im Barock wurde der Begriff auf klein besetzte Instrumentalmusik (Duette, Trios, Quartette, Quintette, Sextette usw. für Streich- oder Blasinstrumente mit und ohne Klavier) eingegrenzt. Die entsprechenden Musiker werden Kammermusiker genannt. Sie agieren häufig als festangestellte Mitglieder von Opernhäusern oder städtischer Orchester. In diesem Umfeld ist auch der Titel Kammersänger für verdiente Bühnensänger an Staatstheatern entstanden.
Quellen
- Kammermusik. In: Der Neue Herder. 1. Halbband A – L. Spalte 1969 f.. Herder Verlag. Freiburg 1949.