Europäische Union: Unterschied zwischen den Versionen
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Bereits 1950 wurde im | Bereits 1950 wurde im Schumann-Plan ein Vorschlag zur Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion) unterbreitet. 1951 wurde er im Vertrag von [[Paris]] durch die Staaten [[Belgien]], [[Deutschland]], [[Frankreich]], [[Italien]], [[Luxemburg]] und die [[Niederlande]] beschlossen. Da diese Gemeinschaft Erfolg hatte, wurde die Bildung weiterer Europäischer Gemeinschaften (EG) vereinbart, die teilweise, aber nicht vollständig die selben Organe und Strukturen nutzten. Durch das 1957 geschlossene Abkommen über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften durch diese sechs Staaten wurde in den "Römischen Verträgen" die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) etabliert. | ||
Seit 1965 wurden die Organe der Gemeinschaften mit einem Fusionsvertrag zusammengelegt, so dass sie eine gemeinsame | Seit 1965 wurden die Organe der Gemeinschaften mit einem Fusionsvertrag zusammengelegt, so dass sie eine gemeinsame Kommission und einen Ministerrat sowie einen Rechnungshof besaßen. Seit 1975 gab es den Europäischen Rat. Eine weitere politische und wirtschaftliche Einigung gab es zunächst nicht, obwohl Bestrebungen dazu vorhanden waren. Allerdings wurden 1985 und 1990 zwei Schengen-Abkommen zur Liberalisierung des zwischenstaatlichen Grenzverkehrs unterzeichnet. Erst mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde schließlich die Europäische Union gegründet. | ||
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Version vom 12. Januar 2017, 07:29 Uhr
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund, der in Europa 28 Mitgliedsstaaten umfasst. Geographisch liegen auch kleinere Teile der Mitgliedsstaaten in Afrika, Asien und Südamerika. Im Jahr 2014 lebten mehr als 507 Millionen Menschen in der Europäischen Union.[1] Die Mitgliedsstaaten bilden gemeinsam einen Europäischen Binnenmarkt, den größten weltweit.
Mitgliedstaaten
Die folgenden 28 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union:
Geschichte
VorgeschichteBereits 1950 wurde im Schumann-Plan ein Vorschlag zur Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion) unterbreitet. 1951 wurde er im Vertrag von Paris durch die Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande beschlossen. Da diese Gemeinschaft Erfolg hatte, wurde die Bildung weiterer Europäischer Gemeinschaften (EG) vereinbart, die teilweise, aber nicht vollständig die selben Organe und Strukturen nutzten. Durch das 1957 geschlossene Abkommen über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften durch diese sechs Staaten wurde in den "Römischen Verträgen" die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) etabliert. Seit 1965 wurden die Organe der Gemeinschaften mit einem Fusionsvertrag zusammengelegt, so dass sie eine gemeinsame Kommission und einen Ministerrat sowie einen Rechnungshof besaßen. Seit 1975 gab es den Europäischen Rat. Eine weitere politische und wirtschaftliche Einigung gab es zunächst nicht, obwohl Bestrebungen dazu vorhanden waren. Allerdings wurden 1985 und 1990 zwei Schengen-Abkommen zur Liberalisierung des zwischenstaatlichen Grenzverkehrs unterzeichnet. Erst mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde schließlich die Europäische Union gegründet. Literatur
Weblinks
Quellen |