Kapellmeister

Aus InkluPedia
Version vom 4. November 2023, 06:47 Uhr von InkluPedia.de - Frank Küster (Diskussion | Beiträge) (+Literatur)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Mit Kapellmeister (lateinisch magister capellae) ist zunächst entweder der Leiter eines Chores (Italienisch: maestro del coro, Französisch: chef de chœur, Englisch choirmaster) oder eines Orchesters (auch Dirigent, Italienisch direttore, Franzöisch chef d'ochestre, Englisch: conductor) gemeint. Dieser Titel ist zuerst in der Form magister capellanorum regis um die Mitte des 11. Jahrhunderts am französischen Königshof nachzuweisen. Hier bezeichnet es bis um 1300 den obersten Hofgeistlichen. Es handelt sich um denjenigen Geistlichen, dem die Leitung des herrscherlichen Gottesdienstes und damit die Oberaufsicht über die Kapellsänger oblag.

In Italien und Frankreich bezieht sich das Maestro di cappellae bzw. das Maȋtre de chapelle auf Kirchenmusiker. In Deutschland dagegen wurde dieser Titel seit dem 16. Jahrhundert zum Titel des Leiters einer Hofmusik, dem im städtisch-kirchlichen Bereich der Titel des Musikdirektors („director musices“) entsprach. Mit dem Absinken des Wortes „Kapelle“ verlor auch die Benennung „Kapellmeister“ im 19. Jahrhundert ihren hohen Rang. Sie wird nun auf jeden Leiter eines musikalischen Ensembles angewandt und bezeichnet insbesondere den 2. oder 3. Dirigenten, der dem Musikdirektor nachgeordnet ist. Ja „Kapellmeister“ dient jetzt (oder kann jetzt dienen) im deutschsprachigen Raum der Charakterisierung eines bloß routinierten Orchesterleiters.

Literatur

  • 1655: Einige der vornehmsten Pflichten eines Kapellmeisters oder Musikdirektors, Carl Ludwig Junker
  • 2018: Handbuch des Dirigierens und Taktierens: Der Kapellmeister und Sein Wirkungskreis, Carl Schroeder, 116 Seiten, Forgotten Books, Reprint, ISBN 978-0666438164

Weblinks

Quellen

  • Kapellmeister. In: Hans Heinrich Eggebrecht (Hrsg.): Riemann Musiklexikon. 12., völlig neubearbeitete Auflage. Sachteil., Mainz 1967, S. 447